!DOCTYPE html> Kostenerstattungsverfahren (KEV) | Psychotherapiepraxis Bütow

Kostenerstattungsverfahren (KEV)

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und trotz intensiver Suche keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Psychotherapeutin oder einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten erhalten, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung im Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V) möglich sein.

Bevor eine Beantragung erfolgen kann, bitte ich Sie, folgende Schritte vorzubereiten:

1. Kontaktaufnahme mit Ihrer Krankenkasse

Sie können sich vorab direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden und nach den Voraussetzungen für eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren fragen. Viele Krankenkassen informieren über die erforderlichen Unterlagen und das konkrete Vorgehen.

2. Nachweis der erfolglosen Therapiesuche

Bitte dokumentieren Sie Ihre Suche nach einem Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Hierfür benötigen Sie:

  • Kontaktaufnahmen zu mindestens fünf kassenzugelassenen Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten
  • Dokumentation der Rückmeldungen (z. B. keine freien Plätze, Wartezeit über drei Monate, keine Rückmeldung)
  • Datum der Kontaktaufnahme

Eine entsprechende Vorlage erhalten Sie in meiner Praxis.

3. Kontakt zur Terminservicestelle (116117)

Bitte wenden Sie sich zusätzlich an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Telefonnummer 116117 und fragen Sie nach einem zeitnahen Psychotherapieplatz in Wohnortnähe. Notieren Sie die erhaltene Rückmeldung und nehmen Sie diese in Ihre Dokumentation auf.

4. Überweisung mit Dringlichkeitscode

Lassen Sie sich von Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt, Ihrer Kinderärztin, Ihrem Kinderarzt oder einer Fachärztin bzw. einem Facharzt eine Überweisung zur Psychotherapie mit Dringlichkeitscode ausstellen.

5. Psychotherapeutische Sprechstunde (PTV 11)

Bitten Sie um einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einer kassenzugelassenen Psychotherapeutin oder einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten und lassen Sie sich das erforderliche Formular PTV 11 ausstellen.

6. Konsiliarbericht

Bitte lassen Sie durch Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt, Ihre Kinderärztin, Ihren Kinderarzt oder eine Fachärztin bzw. einen Facharzt einen Konsiliarbericht erstellen. Dieser bestätigt, dass aus medizinischer Sicht keine körperliche Erkrankung vorrangig behandelt werden muss und keine medizinischen Gründe gegen eine Psychotherapie sprechen.

7. Unterlagen für meine Praxis

Sobald Ihnen die oben genannten Unterlagen vorliegen, reichen Sie diese bitte vollständig in meiner Praxis ein.
Anschließend erhalten Sie von mir:

  • Eine Vorlage für das persönliche Anschreiben an Ihre Krankenkasse
  • Unterstützung bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen
  • die weiteren erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens

Wichtig:

Termine zur Beantragung eines Kostenerstattungsverfahrens können erst erfolgen, wenn die oben genannten Nachweise und Unterlagen weitgehend vorliegen. Dies beschleunigt die Bearbeitung und erhöht die Erfolgsaussichten des Antrags. Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über die Kostenübernahme ausschließlich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse liegt. Ein Anspruch auf Bewilligung kann nicht garantiert werden.